Die Transfergesellschaft – Arbeitslosigkeit vermeiden.
Die Transfergesellschaft – Sicherheit in einer herausfordernden Zeit für Unternehmen und Perspektive für Mitarbeiter:innen.
Wenn schon weitreichende Veränderung anstehen, dann soll es fair zugehen. Anerkennung und Respekt dürfen nicht verloren gehen, wenn sich das Unternehmen von einem Teil seiner Belegschaft trennen muss. Für die Mitarbeiter:innen spielt es dabei keine Rolle, ob Um- oder Neustrukturierungen aufgrund von wirtschaftlichen Entwicklungen notwendig sind. Sie stellen sich die Fragen: „Was passiert mit uns? Sind wir auf uns alleine gestellt? Oder wird uns geholfen?“ Für das Unternehmen sind sein Image als verantwortlicher Arbeitgeber wichtig, sowie der sinnvolle Einsatz von finanziellen Ressourcen.
Dass ein Trennungsprozess fair und sozialverträglich abläuft, ebenso Sicherheit und Mehrwert für die Mitarbeiter bietet, dafür stehen die Transfergesellschaft (TG) und die Transferagentur (TA). Beide sind echte Alternativen zu einer schlichten Abfindungslösung mit nachfolgender ungewünschter Arbeitslosigkeit.
Warum sollte ein Unternehmen eine Transferagentur oder eine Transfergesellschaft einsetzen?
Zunächst ist dazu zwischen der Transferagentur und der Transfergesellschaft zu differenzieren. Bei der Transferagentur bezuschusst die Agentur für Arbeit die Beratungsleistung. VBLP als „Agentur“ berät und begleitet die von Kündigung bedrohten Mitarbeiter, eine neue Aufgabe zu finden. Die Mitarbeiter sind während der Beratungszeit noch im Unternehmen angestellt und arbeiten ggf. auch noch. Ziel ist, dass die Mitarbeiter bereits während dieser Zeit eine neue Aufgabe finden und nicht arbeitslos werden.
Eine Transfergesellschaft hat das Ziel, von Kündigung betroffene Mitarbeiter in eine neue Aufgabe zu begleiten. Dazu gehen sie über einen vorgegebenen Zeitraum in ein befristetes Arbeitsverhältnis in einer eigenständigen Einheit bzw. wechseln in eine eigens von einem Dienstleister zur Verfügung gestellte Gesellschaft. Wichtig ist, die Transfergesellschaft muss eine eigenständige Einheit innerhalb oder außerhalb des Unternehmens sein. Die Mitarbeiter stehen in dieser Zeit dem Unternehmen als Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung. Üblicherweise wechseln sie über einen Vertrag („Dreiseitiger Vertrag“) vom alten Arbeitgeber in die Transfergesellschaft. Der Arbeitsvertrag in der Transfergesellschaft ist befristet.
Die Vorteile für das Unternehmen lassen sich kurz zusammenfassen: Werden Mitarbeiter bereits frühzeitig bei der Suche begleitet und finden dadurch schneller einen neuen Job, können Kosten gespart werden, z.B. Lohnnebenkosten durch kürzere Kündigungsfristen, Zuschüsse und Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber zeigt seine soziale Verantwortung auch in schwierigen Situationen. Er gibt der verbleibenden Belegschaft Sicherheit und Motivation. Schlüsselfunktionen bleiben im Unternehmen. Der innerbetriebliche Frieden und damit die Produktivität leiden weniger. Zu guter Letzt, das Verhalten wirkt positiv auf mögliche spätere Neueinstellungen.
Für den Mitarbeiter sind die Lösungen in einer Transferagentur und in der Transfergesellschaft gleich. Er erhält eine professionelle Begleitung und Beratung bei der Suche nach einer neuen Aufgabe. Er wird aufgefangen in einer für ihn schwierigen Situation, die ggf. Existenz bedrohend sein kann. Im Rahmen der Transfergesellschaft erhält er Gehalt, seine Sozialversicherungskosten – Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung werden weiter bezahlt. Der Mitarbeiter findet durch die Beratung mit VBLP bis zu 50% schneller eine neue Aufgabe mit langfristiger Perspektive. Die Zeit in der Transfergesellschaft wird als Arbeitszeit gerechnet. Das heißt bei einer nachfolgenden Arbeitslosigkeit gilt die volle Anspruchszeit.
Wie laufen Transferagentur und Transfergesellschaft ab?
Ablauf und Durchführung einer Transfergesellschaft erfolgen nach einem meist einheitlichen Prinzip. Dieser wird nachfolgend aufgeführt mit möglichen Hinweisen zur Optimierung.
Die Einrichtung einer Transferagentur ist einfach und bedarf lediglich wenige zu beachtende Meilensteine. Die Transfergesellschaft ist komplexer. In beiden Fällen empfehlen wir die frühzeitige Einbindung eines Beraters. Wir sparen unseren Kunden, sowohl auf der Arbeitgeberseite als auch auf der Arbeitnehmerseite regelmäßig viel Zeit, Geld und Ressourcen durch den Einsatz von notwendigen und sinnhaften Bausteinen, sowie einen bewährten Ablaufprozess.
Sollte es im Unternehmen zu einem notwendigen Personalabbau mit einer Transferagentur kommen sind im ersten Schritt immer die notwendigen Rahmenbedingungen nach dem SGB zu prüfen. Als Faustregel kann hier genommen werden, 10% der Belegschaft in der Betriebsstätte müssen vom Abbau bedroht sein. Bei größeren Betriebsstätten gelten kleinere Prozentsätze. Wir prüfen immer mit unseren Kunden, ob die Einrichtung wirklich lohnt, oder andere Lösungen für alle Beteiligten besser sind. Stellt sich die Wirtschaftlichkeit erstellen wir ein Beratungskonzept. Wichtig dabei ist, auf die individuellen Bedarfe der Mitarbeiter einzugehen.
Erfahrungsgemäß steht jeder Mitarbeiter an einem anderen Punkt zwischen Trennung vom bisherigen Arbeitgeber und Anstellung in einem neuen Unternehmen. Dies ist zu berücksichtigen, genauso wie der Umgang mit Schwerbehinderten, Mitarbeitern, die in den Ruhestand wechseln wollen, Führungskräfte, Qualifizierungen und Weiterbildungen. Vor der Unterschrift des Sozialplans und Interessenausgleichs ist die Agentur für Arbeit im Rahmen eines Beratungsgesprächs einzubinden. Hier erhalten sowohl das Unternehmen als auch der Betriebsrat weitere wertvolle Tipps im Umgang mit der Situation. Dann geht die Beratung zeitnah los. Wir empfehlen am Anfang ein gemeinsames Treffen aller betroffenen Mitarbeiter mit Betriebsrat und Personal. Darin werden die Inhalte, Rahmenbedingungen, Vorgehen und der Zeitplan für jeden erklärt. Nach Abschluss der Beratung erstellen wir für unseren Auftraggeber eine Abrechnung für die Agentur für Arbeit. Diese überweist ihren Anteil dann an unseren Auftraggeber.
Interessieren sich die Sozialpartner im Unternehmen für eine Transfergesellschaft, empfehlen wir auch immer die Prüfung der erfolgreichen Machbarkeit. Transfergesellschaften mit zu wenig Teilnehmern kosten primär viel Geld. Das kann ggf. im Sinne des Mitarbeiters besser investiert werden. Wir nehmen als Faustregel Transfergesellschaften sollten mindestens 15-20 Teilnehmer haben. Auch hier ist zu Anfang ein Konzept notwendig, welches Inhalte, Abläufe, Meilensteine und Rahmenbedingungen festlegt. Während den Sozialplanverhandlungen wird auch der Dreiseitenvertrag zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Transfergesellschaft verhandelt. Er wird Bestandteil des Sozialplans. Zu beachten sind dabei z.B. mögliche steuerliche Progressionsvorbehalte für die Mitarbeiter, maximale Grenzen der Vergütung ohne das Kurzarbeitergeld zu gefährden, Laufzeiten der Transfergesellschaft, verfügbares Budget für Remanenzkosten, Beratung, Qualifizierung und Härtefälle. Wichtig zu wissen ist, dass die Remanenzkosten rund 85%-90% der Gesamtkosten in einer TG ausmachen.
Die Remanenzkosten sind gesetzlich vorgegeben. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60/67% vom letzten Netto, die Sozialversicherungskosten sind zu 100% vom Arbeitgeber zu tragen. Lediglich der freiwillige Zuschuss zum Kurzarbeitergeld über die 60%/67% hinaus ist verhandelbar. Resultierend kann der Arbeitgeber Geld sparen, durch eine kürzere Verweildauer der Mitarbeiter in der TG. Dies erreicht er durch eine gute Qualifizierung, Betreuung/Beratung der Mitarbeiter. Dadurch finden diese wieder schneller einen neuen Job.
Wie beschrieben wechseln die Mitarbeiter bei einer Transfergesellschaft vom alten Arbeitgeber in eine eigenständige Einheit oder eine Transfergesellschaft, die von VBLP betrieben wird. Mit dem Dreiseitenvertrag verlassen die Mitarbeiter endgültig das Unternehmen und wechseln in ein befristetes Arbeitsverhältnis in der TG. Diese übernimmt auch die monatlichen Gehaltszahlungen „Remanenzkosten“ an die Mitarbeiter. Die Finanzierung erfolgt wiederum durch den alten Arbeitgeber. Hier wird immer wieder vergessen, dass die Zahlung dieser Gelder mehrwertsteuerpflichtig ist.
Die VBLP Transfergesellschaft übernimmt bei Eintritt der Mitarbeiter in die TG alle Aufgaben des Arbeitgebers. Einziges Ziel ist, mit dem Mitarbeiter zügig eine neue und nachhaltige Perspektive zu finden. Häufig wird dieses Ziel unterschätzt. Die Transfergesellschaft ist kein Urlaub. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, eine neue Aufgabe zu suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Dies muss nicht ausschließlich von zu Hause erfolgen und die Zeiteinteilung ist auch frei. Der Mitarbeiter hat sogar Anspruch auf Urlaub in der TG. Unangemeldete Abwesenheiten z.B. Badeurlaub auf Mallorca, können wie eine unerlaubte Abwesenheit vom Arbeitsplatz gewertet werden mit allen Konsequenzen. Daher ist Transparenz und Verhältnismäßigkeit im Tagesablauf vom Mitarbeiter zu beachten.
Der Mitarbeiter erhält die notwendige Hilfe bei der zügigen Suche nach einem neuen Job. Und wenn er sich qualifizieren und weiterbilden möchte wird er ebenso begleitet und unterstützt. Sein Berater ist Experte für Bewerbung, kennt den Markt und die Herausforderungen die da draußen warten wie kein Zweiter. Und noch mehr, er gibt dem Mitarbeiter die notwendige Ruhe, weil er ihn genau dort abgeholt, wo er in diesem Moment steht. Wir gehen ja auch zum Arzt und versuchen nicht das gebrochene Bein selbst zu heilen. Je effektiver gearbeitet wird, desto schneller und erfolgreicher können Arbeitnehmer:innen in der Regel eine neue Anstellung aufnehmen.
Schwierige Ausgangslagen, besondere Fälle, kein Thema, denn die TG ist so flexibel und hervorragend aufgestellt, dass auch hier viele Möglichkeiten bestehen, wieder erfolgreich den richtigen Job zu finden.
Bei all den Vorteilen muss jedoch bewusst sein. Die Transfergesellschaft ist kein Ort zum Ausruhen. Transfergesellschaft bedeutet hellwach und aktiv zu sein. Sie bedeutet Eigeninitiative, Engagement und vor allem Eigenverantwortung zu zeigen, denn es geht um die eigene Zukunft und den eigenen Job für den Mitarbeiter. Die besten Voraussetzungen dafür schafft die Transfergesellschaft und alle, die darin mitwirken. Bevor das Knowhow veraltet oder vergessen ist, müssen die Mitarbeiter es wieder einsetzen. Diese Anforderung stellt eine erfolgreiche Transfergesellschaft an die Mitarbeiter:innen.
Für weitere Informationen, sowie ein persönliches individuelles Gespräch, über die Unterstützungsformen im Detail oder wenn Sie in den Austausch mit erfahrenen Berater:innen der VBLP aus der Praxis gehen möchten, melden Sie sich bei uns.
Aktuell bieten wir eine Webinarreihe zu Transferagenturen und -gesellschaften an. Sie erhalten kompaktes Wissen und darüber hinaus die Möglichkeit, Dokumente in unserem Downloadbereich herunterzuladen. Hier geht es zur Anmeldung: https://www.vblp-newplacement.de/de/ueber-uns/webinare.html