Kontakt aufnehmen +49 89 893114-0

ARBEITSLOSIGKEIT

Arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden – muss sein


Sich arbeitslos zu melden, heißt nicht, langfristig arbeitslos zu werden. Zumal Sie mit professioneller Hilfe schnell zurück auf den ersten Arbeitsmarkt finden können. Dennoch gilt es, die formale Pflicht zu erfüllen und die Arbeitsagentur rechtzeitig zu informieren. Diese Punkte müssen Sie beachten.
Bereits drei Monate, bevor Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, müssen Sie sich bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden.
Erfahren Sie von der Kündigung weniger als drei Monate vor Arbeitsende, ist die Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden bei der Arbeitsagentur zu melden. Dies ist auch telefonisch oder via Internet möglich.
Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
Während der Zeit, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.
Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich nach einer neuen Arbeitsstelle zu suchen. Tun Sie das nicht, droht Ihnen Leistungsabzug.

Zurück

Copyright VBLP GmbH 2024

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir setzen Cookies ein, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite stimmen Sie dem Einsatz dieser Technologien zu.